Ablauf bei ernährungstherapeutischen Maßnahmen


... machen wir uns gemeinsam auf den Weg:

 

Schritt 1)

Bei Beratungsbedarf zu einer Erkrankung sprechen Sie bitte immer erst mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser kann Ihnen die "ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" ausstellen.

Download. Als Privatpatient ist dieser Schritt dann erforderlich, wenn Sie auch beihilfeberechtigt sind.

 

Schritt 2)

Nach Übermittlung Ihrer Daten bekommen Sie dann von mir einen individuellen Kostenvoranschlag. Mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Kostenvoranschlag klären Sie bei ihrer Krankenkassen, welche Kosten übernommen werden. Danach besprechen wir gemeinsam den Umfang der Beratung, telefonisch oder in der Praxis. 

 

Schritt 3)

Meist werden von den Kassen pauschal fünf Termine pro Jahr bezuschusst. Wie viele Beratungstermine es sein sollen, legen wir gemeinsam auf der Grundlage Ihrer Diagnose, Ihren Bedürfnissen sowie den finanziellen Rahmenbedingungen fest. Dann erfolgt die Beratung.

 

Schritt 4)

Ist Ihre Beratung abgeschlossen, erhalten Sie von mir eine Schluss-Rechnung, die Sie zunächst selbst zu zahlen haben. Anschließend reichen Sie die Rechnung mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Kasse zur anteiligen Erstattung der Kosten ein.

 

Schritt 5)

Einen Beratungsbericht für Ihren Arzt kann ich erstellen und versenden, wenn Sie dies wünschen. Für Kurzauskünfte zu Ihren persönlichen Fragen stehe ich Ihnen auch nach den Beratungsterminen gerne weiterhin zur Verfügung.